Wenn die Voraussetzungen stimmen, werden wir sie so schnell als möglich in Theorie und Praxis ausbilden.
Fangen sie gleich das Lernen in ihrer Fahren Lernen Max Premium LernProgramm an, dass sie kurz nach Abschluss der vorgeschriebenen Theorieeinheiten zur theoretischen Prüfung zugelassen werden können, um somit Zeit und Geld zu sparen.
Auszug aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
§ 6 Abschluss der Ausbildung
(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen. Im Fall eines gemeinsamen Ausbildungsganges nach Anlage 4 ist die praktische Ausbildung erst abgeschlossen, wenn mindestens alle vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten für beide Klassen durchgeführt worden sind. Wird in einem gemeinsamen Ausbildungsgang nach Anlage 4 die praktische Ausbildung für die Klassen C1E und CE nicht abgeschlossen, ist die Ausbildung für die Klasse C1 und C erst abgeschlossen, wenn mindestens die für diese Klassen vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt worden sind.
Geben sie bitte sehr zeitnah ihre Unterlagen (Antrag, Passfoto, Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest für den Führerschein und Kopie des Personalausweises
bei der Gemeinde/Markt/Stadt ab, da auch diese Bearbeitung Zeit braucht und begleichen sie bitte gleich die Rechnungen von Landratsamt und TÜV, dass wir sie nach
gemeinsamer Absprache in die Prüfungen bringen können
Viel Erfolg bei der Ausbildung und den Prüfungen
Das Team der Fahrschule Dirk Wegner